FAQ
1Wann braucht man einen Sachverständigen oder Gutachter?
Es kann in verschiedenen Streitsituationen dazu kommen, dass der Sachverhalt nicht klar definiert oder eingeschätzt werden kann. In solch einem Fall benötigen Sie eine Person, die sich mit dem Sachverhalt bestens auskennt und zurate gezogen wird.
Da in solch einem Fall Kompetenz eine tragende Rolle spielt, ist fachliches Wissen von Nöten und ist für ein richtiges Werturteil unverzichtbar, da hierfür eine reine Vermutung oder Mutmaßung nicht ausreichend ist.
Nicht nur Gerichte und Behörden können einen Sachverständigen / Gutachter beauftragen, auch Unternehmen oder eine Privatperson können sich an diesen wenden, um Streitfragen klären zu lassen.
2Wie erkenne ich einen seriösen qualifizierten Sachverständigen?
Sie sollte darauf achten, dass der Sachverständige Bootsbauer ist, über entsprechende Berufserfahrung und Sachkundenachweise im Bereich der Sachverständigentätigkeit verfügt, und darüber hinaus Mitglied in einem anerkannten Berufsverband wie dem BDSH (Bundesverband Deutscher Sachverständiger des Handwerks e.V.) ist.
Verschaffen Sie sich einen kurzen Überblick über unsere Qualifikation:
- anerkannter und geprüfter Sachverständiger des BDSH (Bundesverband Deutscher Sachverständiger des Handwerks e.V.)
- ausgebildeter Bootsbauer
- 17 Jahre Berufserfahrung
- über +100 abgeschlossene Gutachten mit vollster Kundenzufriedenheit
3Wo liegt der Unterschied zu einem Kostenvoranschlag meiner Reparaturwerkstatt?
Der Geschädigte, der sich nur auf den Kostenvoranschlag seiner Werkstatt verlässt, erlebt häufig böse Überraschungen. So hat der Kostenvoranschlag später keine beweissichernde Funktion. Grundsätzlich fehlt auch eine Aussage zu Wertminderung, Wiederbeschaffungswert und Restwert.
4Wie verhält es sich mit der Aufwandsentschädigung / dem Honorar ?
Wir arbeiten nach der JVEG Tabelle d. h.
Die Festsetzung der Vergütung, der Entschädigung oder des Vorschusses erfolgt durch gerichtlichen Beschluss, wenn der Berechtigte oder die Staatskasse die gerichtliche Festsetzung beantragt oder das Gericht sie für angemessen hält.
5Was kann begutachtet werden?
Soll ein Gutachten erstellt werden, ist in der Regel oft ein Schaden vorausgegangen. Beispielsweise dann, wenn eine Privatperson einen Wasserschaden oder Brandscheiden erleidet, sollten aufgekommene Schäden begutachtet und eingeschätzt werden, damit die jeweilige Person damit rechnen kann, dass, beispielsweise von der jeweiligen Versicherung, für den entstandenen Schaden aufgekommen wird.
Doch neben den „Klassikern“ gibt es äußerst viele Bereiche, in denen ein Gutachten festgestellt werden kann. Hier ist stets eine Person nötig, die eine gewisse, fachliche Kompetenz mit sich bringt und ein Gutachten erstellt, welches auf unabhängiger Basis fundiert. Ein Gutachten darf nicht im Sinne einer Partei erstellt werden, da es sich sonst nicht mehr um ein neutrales Gutachten handelt.